📜 Was zählt als privates Veräußerungsgeschäft?
Der steuerliche Rahmen für Krypto-Gewinne wird in Deutschland über § 23 EStG geregelt. Hier geht es um sogenannte private Veräußerungsgeschäfte – also Geschäfte mit Wirtschaftsgütern, die du außerhalb deiner beruflichen Tätigkeit tätigst.
✅ Was gilt als privates Veräußerungsgeschäft?
Ein privates Veräußerungsgeschäft liegt vor, wenn du Krypto-Coins mit Gewinn innerhalb eines Jahres wieder verkaufst oder verwertest. Dazu gehören u. a. diese Fälle:
- 💶 Verkauf von Coins gegen Euro oder andere Fiat-Währungen
- 🔁 Tausch von Coins untereinander (z. B. BTC → ETH)
- 🛍️ Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen mit Krypto
- 🎁 Einlösen von Airdrops oder Boni, wenn ein klarer Marktwert vorhanden ist
🚫 Was nicht dazugehört
Aktivitäten wie Mining, Staking oder gewerblicher Handel fallen nicht unter § 23 EStG. Sie gelten steuerlich als sonstige Einkünfte oder sogar als gewerbliche Tätigkeit – mit ganz eigenen Regeln. Wenn du unsicher bist, sprich mit einem steuerlich erfahrenen Krypto-Berater.