Krypto und Steuern – Was muss ich wirklich wissen?

🧾 NFTs, Airdrops, Staking – steuerlich ein Sonderfall?

Nicht nur das Kaufen und Verkaufen von Kryptowährungen kann steuerpflichtig sein – auch spezielle Vorgänge wie NFTs, Airdrops oder Staking bringen eigene Regeln mit sich. Hier erfährst du, worauf du achten musst.

🎨 NFTs: Digitale Kunst & Steuerrecht

Verkaufst du ein NFT (z. B. ein digitales Kunstwerk oder Sammlerstück) innerhalb der Haltefrist, kann der Gewinn steuerpflichtig sein – genau wie bei einem Coin. Problem: Die Wertbestimmung und Nachvollziehbarkeit sind oft schwierig. Dokumentiere deshalb Kauf, Verkauf und Preise immer genau.

🎁 Airdrops: Geschenkt – aber nicht steuerfrei

Erhältst du Coins oder Tokens kostenlos per Airdrop, gilt das meist als sonstige Einkunft (§ 22 EStG). Du musst den Marktwert zum Zeitpunkt des Erhalts versteuern – auch ohne Verkauf. Später, beim tatsächlichen Veräußern, kann erneut eine Steuer anfallen.

🧩 Staking & Lending: Fristverlängerung beachten

Wer Coins stakt oder verleiht, nutzt sie aktiv – das kann dazu führen, dass sich die Haltefrist von 1 auf 10 Jahre verlängert. Zusätzlich gelten Staking-Erträge als steuerpflichtiges Einkommen zum Zeitpunkt des Zuflusses. Auch hier ist eine gute Aufzeichnung Pflicht.

Nach oben scrollen