Die Düsseldorfer Tabelle – Unterhalt einfach berechnet
Wenn es um die Höhe des Kindesunterhalts geht, taucht immer wieder ein Begriff auf: Die Düsseldorfer Tabelle. In dieser Lektion erfährst du, was sie genau ist, wie sie funktioniert – und wie du sie selbst anwenden kannst.
Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Die Düsseldorfer Tabelle ist keine gesetzliche Vorschrift, sondern eine gerichtliche Richtlinie. Sie wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht und bundesweit von Familiengerichten, Jugendämtern und Anwälten als Orientierung für Unterhaltsberechnungen genutzt.
- Sie enthält Unterhaltssätze je nach Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils
- Die Beträge steigen mit dem Einkommen – und dem Alter des Kindes
- Sie wird regelmäßig angepasst (z. B. zum 1. Januar jeden Jahres)
Wie ist die Tabelle aufgebaut?
- In der ersten Spalte: Einkommensgruppe (z. B. 1.900 €, 2.300 €, 2.700 €, …)
- Oben: Alter des Kindes (0–5, 6–11, 12–17, ab 18 Jahre)
- Der Schnittpunkt zeigt den Regelunterhalt – also den Betrag, der gezahlt werden muss
Was ist der Mindestunterhalt?
Auch Eltern mit niedrigem Einkommen müssen Unterhalt leisten. Der Gesetzgeber hat daher einen Mindestunterhalt festgelegt – das ist der Satz aus der untersten Einkommensgruppe. Beispiel 2024:
- Kinder bis 5 Jahre: ca. 480 €/Monat
- Kinder 6–11 Jahre: ca. 550 €/Monat
- Kinder 12–17 Jahre: ca. 650 €/Monat
Davon wird ggf. noch das halbe Kindergeld abgezogen – das ergibt den Zahlbetrag.
Was ist der Selbstbehalt?
Niemand muss sich selbst unter das Existenzminimum bringen, um Unterhalt zu zahlen. Daher gibt es einen sogenannten Selbstbehalt – also einen Betrag, den der Unterhaltspflichtige immer behalten darf.
- Stand 2024: ca. 1.370 € (für Erwerbstätige, ledig, ohne weitere Verpflichtungen)
- Wird dieser Wert unterschritten, kann der Unterhalt ggf. herabgesetzt werden
Zusätzliche Kosten: Mehrbedarf & Sonderbedarf
Manche Kosten fallen nicht unter den normalen Unterhalt – etwa Klassenfahrten, Zahnspangen, Nachhilfe. Diese können gesondert eingefordert werden – nach Absprache oder gerichtlicher Klärung.
Zusammenfassung
- Die Düsseldorfer Tabelle ist die wichtigste Berechnungsgrundlage für Kindesunterhalt
- Sie richtet sich nach Einkommen und Alter
- Kindergeld wird angerechnet – der Zahlbetrag ist oft niedriger als der Tabellenwert
- Es gibt Mindestunterhalt, Selbstbehalt und Sonderregelungen
Mit der Düsseldorfer Tabelle kannst du selbst einschätzen, was realistisch ist – und was nicht. Sie ist dein erster Kompass im Unterhaltsrecht. 📊