Krypto und Steuern – Was muss ich wirklich wissen?

📜 Was zählt als privates Veräußerungsgeschäft?

Der steuerliche Rahmen für Krypto-Gewinne wird in Deutschland über § 23 EStG geregelt. Hier geht es um sogenannte private Veräußerungsgeschäfte – also Geschäfte mit Wirtschaftsgütern, die du außerhalb deiner beruflichen Tätigkeit tätigst.

✅ Was gilt als privates Veräußerungsgeschäft?

Ein privates Veräußerungsgeschäft liegt vor, wenn du Krypto-Coins mit Gewinn innerhalb eines Jahres wieder verkaufst oder verwertest. Dazu gehören u. a. diese Fälle:

  • 💶 Verkauf von Coins gegen Euro oder andere Fiat-Währungen
  • 🔁 Tausch von Coins untereinander (z. B. BTC → ETH)
  • 🛍️ Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen mit Krypto
  • 🎁 Einlösen von Airdrops oder Boni, wenn ein klarer Marktwert vorhanden ist

🚫 Was nicht dazugehört

Aktivitäten wie Mining, Staking oder gewerblicher Handel fallen nicht unter § 23 EStG. Sie gelten steuerlich als sonstige Einkünfte oder sogar als gewerbliche Tätigkeit – mit ganz eigenen Regeln. Wenn du unsicher bist, sprich mit einem steuerlich erfahrenen Krypto-Berater.

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